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   BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 25.00   

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https://dejure.org/2000,13747
BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 25.00 (https://dejure.org/2000,13747)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2000 - 2 B 25.00 (https://dejure.org/2000,13747)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2000 - 2 B 25.00 (https://dejure.org/2000,13747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Bekanntgabe einer zweiten Zurruhesetzungsverfügungen durch den Dienstherrn bei vermeindlicher Unwirksamkeit einer ersten - Zulässigkeit einer rückwirkenden Versetzung in den Ruhestand wegen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 25.00
    Dies gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (stRspr; vgl. u.a. Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - m.w.N.).

    Eine solche Sachlage muß die Beschwerde darlegen (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Dezember 1995, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 25.00
    Derartigen Rechtsfragen kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - und vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - ).
  • BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95

    Atomrecht: Umweltverträglichkeitsprüfung bei wesentlicher Veränderung des

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 25.00
    Derartigen Rechtsfragen kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - und vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - ).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89

    Versetzung in den Ruhestand - Dienstunfähigkei - Einbehaltung der Dienstbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 25.00
    Es bestehen keine klärungsbedürftigen Zweifel daran, daß der Dienstherr vorsorglich eine erneute Zurruhesetzung für den Fall verfügen kann, daß die erste Zurruhesetzungsverfügung unwirksam sein oder aufgehoben werden sollte (vgl. BVerwGE 88, 332 ).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 8 B 27.98

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 25.00
    Die Verfahrensrüge der Klägerin, die Beklagte sei im Berufungsverfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten gewesen (§ 138 Ziff. 4 VwGO), greift schon deshalb nicht durch, weil diese Rüge nur von der nicht vorschriftsmäßig vertretenen Partei, nicht aber auch von dem Prozeßgegner geltend gemacht werden kann (vgl. u.a. Beschluß vom 10. März 1998 - BVerwG 8 B 27.98 - m.w.N.).
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